Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung: 
Private Krankenversicherung: 
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, wie Ihre persönlichen Vertragsbedingungen sind. 

Folgende Fragen sind mit Ihrer Krankenkasse zu klären:

  • Ist in dem Leistungsumfang meiner Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie enthalten? 
  • Wie viele Therapiestunden stehen mir zu? Sind diese jährlich limitiert?
  • Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen oder entstehen anteilige Kosten für mich? Welchen "Steigerungsfaktor" übernimmt meine Krankenkasse?
  • Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt, z.B. ein Antrag von meiner Psychotherapeutin oder spezielle Formulare?

Berechnung meiner Leistungen

Psychotherapeutische Einzelsitzung (50min), GOP 870, Faktor 3,0  ; 131,15 €

Psychotherapeutische Einzelsitzung ab 19 Uhr (50min), GOP 870, Faktor 3,5; 153,00 €

Erhebung der biografischen Anamnese (einmalig am Anfang der Therapie), GOP 860; 123,34 €

Therapieantrag für die Krankenkasse, GOP 85, Faktor 2,3 (je Arbeitsstd.); 67,03 €

Therapieantrag für die Beihilfestelle, GOP 808, Faktor 3,5;  81,59 €

*Ausfallhonorar 50,00 €


Weitere GOP Leistungen, wie z.B. Bescheinigungen, telefonische Beratungen, konsiliarische Erörterungen mit ärztlichen Mitbehandlern u.a. können im Einzelfall nach Bedarf dazukommen.

*Meine Praxis ist eine Bestellpraxis; d.h. zu jedem vereinbarten Termin wird nur ein Patient einbestellt. Die Zeit ist somit ausschließlich für Sie reserviert, so dass es zu keinen Wartezeiten kommt. Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage, d.h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Diese Frist macht es mir möglich, bei Terminabsagen den Termin anderen Patienten zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgemäßen Absagen erhebe ich ein Bereitstellungshonorar von 50 Euro. Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und somit nicht erstattungsfähig. Die Kosten sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu übernehmen. 

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, wie Ihre persönlichen Vertragsbedingungen sind. 

Folgende Fragen sind mit Ihrer Krankenkasse zu klären:

Ist in dem Leistungsumfang meiner Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie enthalten? 
  • Wie viele Therapiestunden stehen mir zu? Sind diese jährlich limitiert?
  • Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen oder entstehen anteilige Kosten für mich? Welchen "Steigerungsfaktor" übernimmt meine Krankenkasse?
  • Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt, z.B. ein Antrag von meiner Psychotherapeutin oder spezielle Formulare?

Berechnung meiner Leistungen:                                                                                                  

Psychotherapeutische Einzelsitzung (50min), GOP 870, Faktor 3,0                             131,15 €

Psychotherapeutische Einzelsitzung ab 19 Uhr (50min), GOP 870, Faktor 3,5              153,00 €

Erhebung der biografischen Anamnese (einmalig am Anfang der Therapie), GOP 860   123,34 €

Therapieantrag für die Krankenkasse, GOP 85, Faktor 2,3 (je Arbeitsstd.)                     67,03 €

Therapieantrag für die Beihilfestelle, GOP 808, Faktor 3,5                                            81,59 €

*Ausfallhonorar                                                                                                        50,00 €


Weitere GOP Leistungen, wie z.B. Bescheinigungen, telefonische Beratungen, konsiliarische Erörterungen mit ärztlichen Mitbehandlern u.a. können im Einzelfall nach Bedarf dazukommen.

*Meine Praxis ist eine Bestellpraxis; d.h. zu jedem vereinbarten Termin wird nur ein Patient einbestellt. Die Zeit ist somit ausschließlich für Sie reserviert, so dass es zu keinen Wartezeiten kommt. Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen  können, bitte ich um rechtzeitige Absage, d.h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Diese Frist macht es mir möglich, bei Terminabsagen den Termin anderen Patienten zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgemäßen Absagen erhebe ich ein Bereitstellungshonorar von 50 Euro. Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und somit nicht erstattungsfähig. Die Kosten sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu übernehmen. 
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