Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen häufig nur 108,14 Euro pro Sitzung erstatten, so dass ein Eigenanteil/Zuzahlungsbeitrag von 23,01 Euro pro Sitzung entsteht.
Um eine Chance zu haben das Kostenerstattungsverfahren genehmigt zu bekommen, benötigt es leider sehr viel Einsatz von Ihrer Seite aus im Vorfeld.
Folgende Schritte empfehle ich:
1. Anruf bei Ihrer Krankenkasse
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie, wie Sie am besten erfolgreich einen Antrag auf außervertragliche Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen zur Antrag-stellung erforderlich sind.
2. Kurze Anfrage an mich, ob Therapieplatz verfügbar ist
3. Fehlenden Therapieplatz nachweisen
Ist ihre Krankenkasse prinzipiell zur Kostenübernahme bereit, kontaktieren Sie fünf (manche KK fordern zehn) Therapeuten mit Kassenzulassung. Notieren Sie sich Name, Datum, Uhrzeit und Ergebnis des Telefonats (z. B. Therapeut*in Mustermann, Mustermannstr. 1, Heiligenhaus 01.02.2020, 13.45h, Wartezeit 8 Monate bis zur Therapieaufnahme/Therapeut*in hat nicht zurückgerufen). Fragen Sie nach, wann Therapiebeginn wäre und nicht nur ein Erstgespräch stattfinden würde. Ein Erstgespräch führt meist nur zur Aufnahme auf die Warteliste.
4. Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung:
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt (z. B. Hausärztin/Hausarzt, Psychiater*in, Neurologin/Neurologen) zur Erstellung der Bescheinigungen.
5. Kontaktieren Sie mich
zur Vereinbarung eines verbindlichen, kostenpflichtigen Erstgesprächs. Sollte Ihre Krankenkasse weitere Unterlagen (bspw. Nachweis meiner Approbation und Arztregistereintrag) benötigen, reiche ich diese gerne bei Ihrer Krankenkasse ein. Dazu benötige ich die email Adresse Ihrer Sachbearbeiterin/Ihres Sach-bearbeiters.